Es ist faszinierend, liebe Leserin, lieber Leser, sozusagen live zu verfolgen, wie ein Kronanwalt sich abmüht, einem Romanautor die Taten und Gesinnungen seiner erfundenen Figuren in der Realität nachzuweisen und ihn für deren Laster
vor Gericht haftbar zu machen. Merlin Hollands eindrucksvolle Dokumentation «Oscar Wilde im Kreuzverhör» (Blessing) zeigt anhand der vollständigen Niederschrift des Queensberry-Prozesses von 1895, dass Oscar Wilde sich nicht einmal von einem scharfen Hund wie dem Queen�s Counsel Edward Carson das Zugeständnis abringen ließ, dass die Gestalten seines Romans «Das Bildnis des Dorian Gray» mit der Wirklichkeit identisch seien. Im Gegenteil. Wilde beharrte vor Gericht auf der Freiheit der literarischen Erfindung. «Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass Romane und das Leben unterschiedliche Dinge sind.»
Eben dies � die Frage, ob Romane und das Leben unterschiedliche Dinge sind � beschäftigt neuerdings verstärkt die Gerichte. Die Justiz plagt sich mit dem vertrackten Problem, welches Ich gemeint ist, wenn ein Romanautor eine Erzählerfigur «Ich» sagen lässt. Staatsanwälte, Richter und Verteidiger verheddern sich in den Fallstricken der Fiktionalisierung realer Personen und rechten über Urbilder und Abbilder in Romanen.
Wobei die Zahl der Beinahe-Klagen jene der gerichtsnotorischen Fälle bei weitem übertrifft. Gegen Norbert Gstreins Roman «Das Handwerk des Tötens» und gegen Michael Lentz� «Liebeserklärung» sind, wie man hört, Klagen erwogen worden. Und eine bekannte Roman-Autorin ist nur knapp daran vorbeigeschrammt, dass ihr erzürnter Bruder offen legte, wie ihre Bücher seiner Meinung nach die Familie verunglimpfen und deren Leben in einer Kleinstadt zum Spießrutenlauf machen.
Das Problem ist nicht neu. Neu hingegen ist die gesteigerte Empfindlichkeit der Justiz für den Persönlichkeitsschutz von Privatleuten, gerade in einem gesellschaftlichen Klima, in dem intime Enthüllungen und das Spiel mit Skandalisierungen ein großes Mediengeschäft geworden sind. Ist Ihnen aufgefallen, wie viele Bücher in letzter Zeit von Verlagen zurückgezogen werden mussten, weil die Faktenlage ihrer sensationellen Behauptungen zumindest dubios, wenn nicht überhaupt ein Fake war? Manchmal schrecken Verleger sogar vor ihrer eigenen Sensationsgier zurück und verweigern, siehe Thor Kunkels «Endstufe», die Publikation eines Romans trotz dessen verheißungsvoller Skandalträchtigkeit.
Wenn die gegenwärtige Prozesswelle dazu führt, dass Verleger künftig ihre Qualitätsstandards ernst nehmen, dass Autoren ihre Verfremdungskünste verfeinern und es damit ihren Ex-Freundinnen erleichtern, die Freiheit der Kunst zu respektieren � dann hätte die Justiz der Literatur sogar einen guten Dienst erwiesen.
Ihre Literaturen-Redaktion
Foto: Blessingo