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Ausgabe 03.04
Schwerpunkt - Wir Voyeure
Schwerpunkt 03.2004 Was ist privat?
Was darf die Kunst?
Sie ist etwas verwirrend, die neue Klagewut und Klagelust in der Bücherwelt.
Sachbücher und Biografien werden verboten, weil die Autoren sich nach Ansicht der Kläger zu weit von der Wirklichkeit entfernt haben. Romane hingegen werden verboten, weil die Autoren zu wenig Distanz zur Wirklichkeit gewahrt haben � nach Meinung Betroffener, die sich darin verunglimpft sehen. Zu fern von der Fakten-Wahrheit einerseits, zu nah an der Realität andererseits � Klärung tut Not. In der Belletristik ist der Konflikt zwischen den Rechtsgütern «Freiheit der Kunst» und «Persönlichkeitsschutz» so heftig entbrannt wie zuletzt 1968, anlässlich des berühmten «Mephisto»-Urteils. Was zeigt das Bild des Künstlers: Die Wirklichkeit? Wahrheit? Oder reine Fiktion? David Hemmings und Vanessa Redgrave in Michelangelo Antonionis Spielfilm

Schriftsteller beharren auf ihrem alten Recht, Zeitgenossen zu portraitieren und auch ihre Nächsten als literarische Modelle zu benutzen. Die Justiz hingegen neigt neuerdings zu verstärktem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen � gerade angesichts eines hemmungslosen Medien-Voyeurismus und zunehmender «Outing»-Gier vieler Privatpersonen. Der Literaturwissen-schaftler Heinrich Detering stellt am Beispiel Thomas Manns die typischen Strategien vor, mittels derer Schriftsteller seit jeher ihre Indiskretionen verteidigten. Die Juristin Eva Inés Obergfell erklärt die Fronten zwischen Fiktion und Realität vom Standpunkt der Justiz. Im Literaturen-Gespräch suchen die Autoren Christoph Hein, Annette Pehnt und Michael Lentz die unscharfen Grenzen zwischen Fiktion und Wirklichkeit neu zu definieren. Juli Zeh stellt zehn Thesen zum ICH-Sagen in der heutigen Literatur auf und zeigt, warum der Erzähler immer öfter im Autor verschwindet. Sigrid Löffler beschreibt den kuriosen Fall eines Romanverbots in China.

Foto Jauch und Scheikowski



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